Mitglied kann jeder eingetragene Verein werden, der die Ziele und Zwecke des Vereins unterstützt, der Mitglied des JGHV ist und seinen Sitz in Berlin oder dem Land Brandenburg hat.
Mitglied kann auch ein Verein mit Sitz außerhalb von Berlin oder dem Land Brandenburg sein, soweit dieser die übrigen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt und nach seiner Satzung auch in Berlin oder dem Land Brandenburg tätig ist. Über die Aufnahme eines Mitgliedschaftsbewerbers entscheidet der Vorstand auf den schriftlichen Antrag des Bewerbers.
Die Satzung des Bewerbers muss die Formulierung enthalten, dass der Verein die Satzung und Ordnungen des JGHV für sich und seine Mitglieder anerkennt.

Hier können Sie die Beitrittserklärung und die Einzugsermächtigung (optional) für den Jahresbeitrag laden. Bitte füllen Sie das Formular möglichst digital aus und senden Sie es per E.Mail oder Post an uns oder geben Sie es bei unserem nächsten Treffen ab. Wir freuen uns, Sie als neues Mitglied zu begrüßen. Der Beitrag beträgt 20 €/Jahr.

 

Aktuelle Termine

10. Februar 2024

Mitgliederversammlung der JKV BB

JGHV-Kalender 2024 ist verfügbar

Bestellung zum Preis von 20 € bei der JGHV Geschäftsstelle (jan.schafberg@jghv.de)
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